Bayerisches Familiengeld
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Gesetz:
Bayerisches Familiengeldgesetz:
- BayFamGG - Bayerisches Familiengeldgesetz - gesetze.legal
- BayFamGG - Bayerisches Familiengeldgesetz - gesetze-bayern.de
Informationen:
Antrag:
Ein Antrag auf Familiengeld ist nicht erforderlich, wenn in Bayern für dieses Kind Elterngeld bewilligt wurde bzw. künftig bewilligt wird. Der Antrag auf Elterngeld in Bayern gilt im Falle einer Bewilligung von Elterngeld gleichzeitig als Antrag auf Familiengeld.
Klick mich! Nimmt man die Chance aus der Krise, wird sie zur Gefahr. Nimmt man die Angst aus der Krise, wird sie zur Chance. (Chinesische Weisheit)