Bayerisches Familiengeld / Familienstartgeld
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Das Familiengeld ist eine Unterstützung des Bundeslandes Bayern für Familien mit kleinen Kindern und wird unabhängig vom Elterngeld gezahlt. Familiengeld wird im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes gewährt und soll Eltern in den ersten Jahren nach dem Bezug von Elterngeld eine finanzielle Hilfe sein. Gezahlt werden 250€ für das erste und zweite, 300€ ab dem dritten Kind.
Das Familiengeld wird nur noch für Kinder gewährt, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden. Ab diesem Datum hat die bayerische Landesregierung stattdessen das Bayerische Kinderstartgeld (oder auch Familienstartgeld) in Höhe von 3.000€ eingeführt.
In den nachfolgenden Links sind die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Fachartikel geben Auskunft darüber, wer, wie lange Familiengeld bzw. das Familienstartgeld erhält und ob dies (steuerliche) Konsequenzen auf andere Bezüge hat.
Gesetz:
Bayerisches Familiengeldgesetz:
- BayFamGG - Bayerisches Familiengeldgesetz - gesetze.legal
- BayFamGG - Bayerisches Familiengeldgesetz - gesetze-bayern.de
Informationen:
- Bayerisches Familiengeld - elterngeld.de
- Bayerisches Familiengeld - familienland.bayern.de
- Bayerisches Familienstartgeld / Kinderstartgeld - stmas.bayern.de
- Bayerisches Familienstartgeld / Kinderstartgeld - familien-kompass.augsburg.de
- Bayerisches Familienstartgeld / Kinderstartgeld - moms-dads-kids.de
Antrag:
Ein Antrag auf Familiengeld ist nicht erforderlich, wenn in Bayern für dieses Kind Elterngeld bewilligt wurde bzw. künftig bewilligt wird. Der Antrag auf Elterngeld in Bayern gilt im Falle einer Bewilligung von Elterngeld gleichzeitig als Antrag auf Familiengeld.
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