Haushaltshilfe
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Bist Du als alleinerziehender Elternteil selbst erkrankt, oder kannst Dich aus anderen Gründen nicht um Dein Kind kümmern? In diesem Fall kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe beantragt werden.
Bei den gesetzlichen Grundlagen zum Thema Haushaltshilfe wird unterschieden, ob Du als Alleinerziehende(r) erkrankt bist, oder ob die Unterstützung als Teil der Sozialhilfe erfolgt, wenn Dein Kind erkrankt ist.
In den verlinkten Fachartikeln findest Du weitere Details zum Thema.
Gesetz:
Haushaltshilfe bei Krankheit (Krankenkasse)
- 38 SGB 5 - Haushaltshilfe - dejure.org
- 38 SGB 5 - Haushaltshilfe - juraforum.de
- 38 SGB 5 - Haushaltshilfe - gesetze-im-internet.de
- 38 SGB 5 - Haushaltshilfe - sozialgesetzbuch-sgb.de
Haushaltshilfe als Teil der Sozialhilfe wenn Kinder erkrankt ist
- 20 SGB 8 - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen - dejure.org
- 20 SGB 8 - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen - juraforum.de
- 20 SGB 8 - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen - gesetze-im-internet.de
- 20 SGB 8 - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen - sozialgesetzbuch-sgb.de
Informationen:
- Im Krankheitsfall – vamv-berlin.de
- Hilfe auf Rezept - verbraucherzentrale.de
- Haushaltshilfe für Alleinerziehende - wir-sind-alleinerziehend.de
- Haushaltshilfe von der Krankenkasse - hilfswerk-haushaltshilfe.de
- Haushaltshilfe im Notfall - aok.de
Antrag:
Haushaltshilfe bei Krankheit (SGB 5) schriftlich bei ihrer Krankenkasse.
Haushaltshilfe bei Krankheit des Kindes (SGB 8) beim Jugendamt
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