Vorsorge, Kuren und Rehabilitation für Mütter und Väter
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Gerade Alleinerziehende brauchen mal eine Auszeit und Erholung. Von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Vorsorge-Kuren oder Rehabilitations-Kuren für Mütter und Väter können da eine hilfreiche Unterstützung sein.
Mutter/Vater-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, denn es geht um den Erhalt der Gesundheit. Bundesweit gibt es über 80 Einrichtungen des Müttergenesungswerks. Außerdem gibt es eine große Zahl von Kliniken mit unterschiedlichen Konzepten und Behandlungsmethoden. Es werden auch Spezialangebote für Alleinerziehende angeboten, wobei deren spezifischen Probleme im Mittelpunkt stehen.
In den nachfolgenden Links sind die gesetzlichen Grundlagen und ein Antragsformular der Rentenversicherung aufgeführt. In den verlinkten Fachartikeln findest Du weitere Details zum Thema.
Gesetz:
- 24 SGB 5 - Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter - dejure.org
- 24 SGB 5 - Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter - juraforum.de
- 40 SGB 5 - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - dejure.org
- 40 SGB 5 - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - gesetze-im-internet.de
- 41 SGB 5 - Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter - dejure.org
- 41 SGB 5 - Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter - gesetze-im-internet.de
Informationen:
- Ferien, Kuren, Rehabilitation - vamv.de
- Reha und Kur für Mütter und Väter - betanet.de
- Was sind Mutter/Vater-Kind-Kuren - familienportal.de
- Schwerpunktkuren - mutter-kind.de
- Mutter-/Vater-Kind Kuren - barmer.de
- Beratung, Kur und Nachsorge für Mütter und Väter - caritas.de
Antrag:
Kuren und Rehabilitationen werden bei der Krankenkasse beantragt. In besonderen Fällen werden Rehabilitationen bei den Rentenversicherungen beantragt.
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