Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
(= Freibetrag für Alleinerziehende oder Steuerentlastungsbetrag oder auch Entlastungsbetrag bei Pflege und Erziehung genannt)
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Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag (oder auch Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) ist eine staatliche Unterstützung, um alleinerziehende Mütter und Väter finanziell zu entlasten. Neben dem Grundfreibetrag kann der Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende (derzeit 4.260 €) als zusätzlicher Freibetrag im Rahmen der Jahressteuererklärung beantragt werden. Für jedes zusätzliche Kind wird dieser Betrag um 240 Euro erhöht.
Die nachfolgenden Links führen zu den gesetzlichen Regelungen (§24b EStG) und zahlreichen Fachartikeln. Hier werden Themen behandelt wie: wie Voraussetzungen, Eintragung der Lohnsteuerklasse, Entlastungsbetrag im Jahr der Trennung und wie beantrage ich den Entlastungsbetrag behandelt.
Gesetz:
- 24b EStG - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - dejure.org
- 24b EStG - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - juraforum.de
- 24b EStG - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - gesetze-im-internet.de
Information:
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - steuern.de
- Alleinerziehendenentlastungsbetrag - hermoney.de
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - finanztip.de
- Alleinerziehendenentlastungsbetrag – de.wikipedia.org
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - brutto-netto.de
2 Möglichkeiten für diese steuerliche Vergünstigung:
Zum einen: durch einen Wechsel in die Lohnsteuerklasse 2 beim zuständigen Finanzamt
Informationen: Siehe Was ist die (Lohn-) Steuerklasse 2?
Zum anderen: über die Lohnsteuer- / Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres
Informationen/Antrag:
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