Steuervergünstigungen für Eltern / Alleinerziehende mit einem behinderten Kind
Auf dieser Webseite sind externe Links mit gekennzeichnet. Datenschutzhinweis
Eltern von Kindern mit Behinderung können von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Dies gilt natürlich erst recht für Alleinerziehende.
Neben dem Behinderten-Pauschbetrag können Kosten für Medikamente und Hilfsmittel, der Pflege-Pauschbetrag, Fahrtkosten, Kosten für Umbau und Umrüstung, die Unterbringung in einem Kurzzeitpflegeheim oder die Kosten für einen mobilen Pflegedienst (eine Pflegekraft) geltend gemacht werden.
Fachartikel und Anträge zu diesem Thema findest Du in den nachfolgenden Links.
Information:
- Kind mit Behinderung, Steuervergünstigungen - vlh.de
- Kind mit Behinderung, Steuervergünstigungen - familienportal.de
- Kind mit Behinderung, Steuervergünstigungen - steuerring.de
- Steuermerkblatt - bvkm.de
Antrag:
Anlage Kind in der Steuererklärung
Klick mich! Der Geist erkennt. Das „Ich“ (be)wertet. (Roland Mayrhofer)