Zum Hauptinhalt springen

Förderungen und Unterstützungen

AmiKi

Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) - gerichtlich

Auf dieser Webseite sind externe Links mit    gekennzeichnet. Datenschutzhinweis

Prozesskostenhilfe gibt es grundsätzlich nur im Falle eines gerichtlichen Verfahrens (Ehescheidung). Der Mandant füllt ein Formular aus: „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse". Dieses Formular muss dem Anwalt vorgelegt werden (für die Ehescheidungseinreichung beim Familiengericht). Der Anwalt beantragt dann seine Beiordnung.

Gesetz:


Informationen:


Antrag und Formular:

PKH/VKH können Sie selber beantragen oder ein von Ihnen mit dieser Angelegenheit beauftragter Rechtsvertreter (Anwalt).