Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) - gerichtlich
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Prozesskostenhilfe gibt es grundsätzlich nur im Falle eines gerichtlichen Verfahrens (Ehescheidung). Der Mandant füllt ein Formular aus: „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse". Dieses Formular muss dem Anwalt vorgelegt werden (für die Ehescheidungseinreichung beim Familiengericht). Der Anwalt beantragt dann seine Beiordnung.
Gesetz:
- 114 ZPO - Voraussetzungen - dejure.org
- 114 ZPO - Voraussetzungen - juraforum.de
- 114 ZPO - Voraussetzungen - gesetze-im-internet.de
Informationen:
Antrag und Formular:
PKH/VKH können Sie selber beantragen oder ein von Ihnen mit dieser Angelegenheit beauftragter Rechtsvertreter (Anwalt).
Klick mich! Ich bin keine Prinzessin,- ich muss nicht gerettet werden. Ich bin eine Königin, ich krieg den Mist hin!