Beistandschaft
(Eine Hilfe des Jugendamtes zur Feststellung der Vaterschaft oder Geltendmachung von Unterhalt)
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Das Jugendamt kann Kinder und Jugendliche vor Gericht und außergerichtlich wirksam vertreten.
Gesetz:
- 1712 ff BGB - Beistandschaft - buzer.de
- 1712 ff BGB - Beistandschaft - juraforum.de
- 1712 ff BGB - Beistandschaft - gesetze-im-internet.de
Informationen:
- Neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht - bmj.de
- Beistandschaft - beratung.de
- Beistandschaft – Informationen – juraforum.de
Antrag:
beim Jugendamt
Klick mich! Das, was vor uns liegt, und das, was hinter uns liegt, ist nichts verglichen mit dem, was in uns liegt!