Kinderzuschlag (KIZ) oder Kindergeldzuschlag, Sofortzuschlag
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Der Kinderzuschlag (KIZ) wird auch Kindergeldzuschlag oder Sofortzuschlag genannt. Es handelt sich um eine soziale Transferleistung die Eltern mit geringem Einkommen beanspruchen können. Voraussetzung ist ein durch Erwerbstätigkeit regelmäßiges Einkommen von mindestens 900€, bei Alleinerziehenden von mindestens 600€.
Nachfolgend sind Links zu den gesetzlichen Grundlagen und Anträgen aufgeführt. Zudem gehen diverse Fachartikel darauf ein, welche Voraussetzungen es im Detail gibt und in welcher Höhe Kinderzuschlag gewährt wird.
Gesetz:
- 6a BKGG - Kinderzuschlag - buzer.de
- 6a BKGG - Kinderzuschlag - juraforum.de
- 6a BKGG - Kinderzuschlag - gesetze-im-internet.de
Informationen:
- Kinderzuschlagsrechner - kinderzuschlagrechner.info
- Kinderzuschlagsrechner - kinderzuschlag.org
- Kinderzuschlagsrechner - smart-rechner.de
- Kinderzuschlag - arbeitsagentur.de
- Kinderzuschlag - finanztip.de
- Kinderzuschlag-Lotse - arbeitsagentur.de
- Kindergeld, Kindersofortzuschlag - buergergeld.org
- Kinderzuschlag, Kindersofortzuschlag - bundesregierung.de
Antrag: bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit
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