Unterhalt und Unterstützungen rund um das Kind
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Kinder genießen vom Staat einen besonderen Schutz. Dies drückt sich in zahlreichen Zuschüssen und Unterstützungen, aber auch in der entsprechenden Gesetzgebung für alleinerziehende Mütter und Väter aus.
Der Kindesunterhalt beschreibt die Verpflichtung der Eltern nach einer Trennung weiter für ihre Kinder zu sorgen. In den meisten Fällen führt dies dazu, dass ein Elternteil die Betreuung und Versorgung des Kindes (der Kinder) übernimmt, der andere Elternteil unterstützt mit einem festen monatlichen Geldbetrag (Barunterhalt). Bei der Festlegung der Höhe des Kindesunterhalts orientieren sich Familiengerichte meist an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.
Mehr- und Sonderbedarfe sind im Einzelfall zu prüfende Kosten, die nicht durch den regelmäßigen Unterhalt gedeckt sind. Diese finanzielle Belastung wird zwischen den Eltern anteilig aufgesplittet.
Erhält der erziehende Elternteil bzw. das Kind / die Kinder vom ehemaligen Partner keinen, oder keinen regelmäßigen Unterhalt, so besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für dieses Kind / diese Kinder vom Staat. Diese Regelung gilt bis zur Vollendung des 12ten Lebensjahres, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 18ten Lebensjahr.
Als länderspezifische Unterstützung gibt es in Bayern für Kinder die nach dem 1.1.2025 geboren sind das sogenannte Familienstartgeld oder Kinderstartgeld in Höhe von 3.000€. Dies löst das zuvor geleistete Familiengeld ab.
Unter Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen werden die gesetzlichen Grundlagen, der Geltungsbereich und möglichen Hilfen wie das Mutterschaftsgeld aufgeführt.
Staatliches Kindergeld bekommen nicht nur Alleinerziehende. Anspruch hat prinzipiell derjenige Elternteil, bei dem das Kind aufwächst. Es wird längstens bis zum 25ten Geburtstag gezahlt.
Den Kinderzuschlag (auch Kindergeldzuschlag oder Sofortzuschlag) können Eltern erhalten, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht.
Bei Erkrankung eines Kindes besteht für die Kinderkrankentage Anspruch auf Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber. Abhängig vom Arbeitgeber und dem Krankenversicherungsstatus wird für diese Zeit auch Kinderkrankengeld bezahlt.
Unter Beitragszuschuss für KiTa / Kinderbetreuungskosten findest Du Informationen, die die Voraussetzungen für einen Zuschuss zur Kinderbetreuung beschreiben. In welchen Fällen also zum Beispiel das Jugendamt die Kitakosten zahlt. Außerdem welche steuerlichen Absetzmöglichkeiten es gibt.
Der Kinderbetreuungszuschlag (BAföG) wird Studierenden gewährt, die BAföG beziehen und eigene Kinder betreuen. Dieser Zuschlag wird auch im Rahmen des sogenannten Meister-BAföG oder Aufstiegs-BAföG gewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Bei dem Aufstiegs-BAföG handelt sich um eine finanzielle Unterstützung für Fachkräfte, die eine höhere berufliche Qualifikation anstreben.
Finanzielle Unterstützung des Staates gibt es auch für Bedarfe für Bildung und Teilhabe (BuT) (auch Bildungspaket genannt). Dies können z.B. Schulausflüge, Schulbedarf oder Lernförderungen sein.
Für alle genannten Themenbereiche werden die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Zudem geben zahlreiche Fachartikel Auskunft darüber, welche Voraussetzungen es gibt, wie lange Leistungen gezahlt werden, in welcher Höhe und welches Unterstützungsmodell für wen am geeignetsten ist.
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Kindesunterhalt / Düsseldorfer Tabelle
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Mehrbedarf und Sonderbedarf
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Unterhaltsvorschuss
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Bayerisches Familien(start)geld
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Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen
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Kindergeld (f. Alleinerziehende) vom Staat
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Kinderzuschlag (KIZ) oder Kindergeldzuschlag, Sofortzuschlag
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Kinderkrankentage / Kinderkrankengeld
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Beitragszuschuss für KiTa / Kinderbetreuungskosten
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Kinderbetreuungszuschlag (BAföG)
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Kinderbetreuungszuschlag (“Meister-BAföG”)
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Leistungen / Bedarfe für Bildung und Teilhabe (BuT)
Klick mich! Kinder verfügen über zwei Superkräfte, welche die meisten als Erwachsene verloren haben: die bedingungslose Liebe und das völlige Fehlen von Vorurteilen. (unbekannt).