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Kindesunterhalt / Düsseldorfer Tabelle

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Im Falle der Trennung eines Ehepaares wird in der Regel der gemeinsame Haushalt aufgegeben. Ein Elternteil kommt dann seiner Unterhaltspflicht dadurch nach, dass er das Kind weiterhin betreut und versorgt. In diesem Sinne leistet er einen Betreuungsunterhalt. Der andere Elternteil, der das Kind nicht in seinem Haushalt betreut, leistet hingegen den Kindesunterhalt in Form eines Barunterhalts.  

Bei der Festlegung der Höhe des Kindesunterhalts orientieren sich Familiengerichte meist an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese geht vom bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils, sowie dem Alter des Kindes aus.

Die folgenden Links führen zu gesetzlichen Grundlagen und zu Information, welche Kinder (wie lange) unterhaltsberechtigt sind, welchen Eigenbedarf oder Selbstbehalt der zahlungspflichtige Elternteil geltend machen kann und wie man die Höhe des Barunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle berechnen kann.

Siehe auch unsere Kurz-Videos zum Thema Scheidung: FAQ-Rechtliches