Arbeitslosengeld I nach dem SGB III
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Arbeitslosengeld können erwerbsfähige und arbeitsuchende Personen bei der Agentur für Arbeit beantragen, die keine Beschäftigung von mehr als 15 Stunden pro Woche haben.
Zu den Voraussetzungen zählt, dass Du mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate vor Arbeitslosigkeit hattest. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht kein Anspruch mehr.
Die gesetzlichen Grundlagen, Fachartikel zu diesem Thema und Informationen zur Antragstellung findest Du in den nachfolgenden Links.
Definitionen:
- Arbeitslosengeld I - betriebsrat.de
- Alg I - Alg II - Sozialgeld - Sozialhilfe - Grundsicherung – verdi.de
Gesetz:
- 136 ff SGB 3 - Arbeitslosengeld - buzer.de
- 136 ff SGB 3 - Arbeitslosengeld - juraforum.de
- 136 ff SGB 3 - Arbeitslosengeld - gesetze-im-internet.de
Informationen:
- Arbeitslosengeld I - juraforum.de
- Arbeitslosengeld I - arbeitsrechte.de
- Arbeitslosengeld I - arbeitsagentur.de
- Arbeitslosengeld I - arbeitslosenselbsthilfe.org
- Arbeitslosengeld I Rechner - brutto-netto-rechner.info
Anträge:
Klick mich! Kritisieren, verurteilen und sich beschweren kann jeder. Verständnis zu haben und zu verzeihen hingegen erfordert Charakter und Selbstdisziplin. (nach D. Carnegie)