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Förderungen und Unterstützungen

AmiKi

Allgemeine Hilfen und Sozialleistungen

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In diesem Bereich sind vor allem die staatlichen finanziellen Unterstützungen aufgeführt, die Personen (unter bestimmten Voraussetzungen) zur Sicherstellung einer Grundversorgung zustehen.

Arbeitslosengeld können erwerbsfähige und arbeitsuchende Personen bei der Agentur für Arbeit beantragen, die keine Beschäftigung von mehr als 15 Stunden pro Woche haben.

Bürgergeld können hingegen Personen erhalten, die in Deutschland wohnen, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.

Sozialhilfe erhalten Personen, die nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt trotz aller zur Verfügung stehenden Mittel nicht sichern können. Entscheidend sind Hilfebedürftigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.

Je nachdem, mit welchen finanziellen Mitteln die Grundversorgung sichergestellt wird, gibt es die Möglichkeit besondere Zusatzbedarfe abzudecken. Bei Mehrbedarf geht es um regelmäßig anfallende Kosten, bei Sonderbedarf um einmalige, außerordentliche Kosten.

Bei Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung i.d.R. von der Agentur für Arbeit bzw. vom Sozialamt bezahlt. Warst Du zuletzt privat krankenversichert, erhältst Du einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung.

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Bezug von Sozialhilfe, Bürgergeld, BAföG) kannst Du auch auf Basis sozialer Gründe eine Rundfunkgebührenbefreiung beantragen.

Über die nachfolgenden Menüpunkte findest Du zu den einzelnen Themenbereichen Detailinformationen.