Grundsicherung nach dem SGB II
(Grundsicherungsgeld vormals Bürgergeld / Hartz IV, Sozialgeld (bei Familien))
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Grundsicherungsgeld können Personen erhalten, die in Deutschland wohnen, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.
Dabei ist die Staatsangehörigkeit allein kein Ausschlusskriterium. Entscheidend sind Aufenthaltsstatus, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt, Erwerbsfähigkeit, Alter und das Fehlen ausreichender eigener Mittel.
Begriffsdefinitionen, gesetzliche Grundlagen, Fachartikel zu diesem Thema und Antragsformulare findest Du in den nachfolgenden Links.
Definition:
- Hartz IV, Bürgergeld und Grundsicherungsgeld - betanet.de
- Grundsicherung - Definition - arbeitsagentur.de
Gesetze:
- SGB 2 - Grundsicherung für Arbeitssuchende - dejure.org
- SGB 2 - Grundsicherung für Arbeitssuchende - juraforum.de
- SGB 2 - Grundsicherung für Arbeitssuchende - gesetze-im-internet.de
Informationen:
- Grundsicherungsgeld ersetzt Bürgergeld - grundsicherungsgeld.de
- Grundsicherung löst Bürgergeld ab - bundesregierung.de
- Bürgergeld/Grundsicherung: Anspruch und Voraussetzungen – verdi.de
- Grundsicherung und Sozialhilfe ab 2026 - bundesregierung.de
- So setzt sich Grundsicherungsgeld zusammen - arbeitsagentur.de
- Grundsicherung für Alleinerziehende ab 2026 - neue-grundsicherung-hilfe.de
Anträge:
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