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Förderungen und Unterstützungen

AmiKi

Grundsicherung nach dem SGB II

(Grundsicherungsgeld vormals Bürgergeld / Hartz IV, Sozialgeld (bei Familien))

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Grundsicherungsgeld können Personen erhalten, die in Deutschland wohnen, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.

Dabei ist die Staatsangehörigkeit allein kein Ausschlusskriterium. Entscheidend sind Aufenthaltsstatus, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt, Erwerbsfähigkeit, Alter und das Fehlen ausreichender eigener Mittel.

Begriffsdefinitionen, gesetzliche Grundlagen, Fachartikel zu diesem Thema und Antragsformulare findest Du in den nachfolgenden Links.