Mehrbedarf und Sonderbedarf
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Je nachdem, mit welchen finanziellen Mitteln die Grundversorgung sichergestellt wird, gibt es die Möglichkeit besondere Zusatzbedarfe abzudecken. Bei Mehrbedarf geht es um regelmäßig anfallende Kosten, bei Sonderbedarf um einmalige, außerordentliche Kosten.
Mehr- und Sonderbedarfe werden hinsichtlich der Rechtsgrundlagen unterschieden:
- bei Bezug von (Kindes-) Unterhalt
- bei Bezug von Bürgergeld
- bei Bezug von Sozialhilfe
Die nachfolgenden Menüpunkte verzweigen in die jeweiligen Themenbereiche.
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