Mehrbedarf
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Mehrbedarf beim Bürgergeld ist ein gesetzlich geregelter Zuschuss zusätzlich zum Regelbedarf für besondere, regelmäßig wiederkehrende Kosten, die der Regelsatz nicht abdeckt. Dies ist in § 21 Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Die Leistung wird auf Antrag gewährt und ist zusätzlich zum Regelsatz zu zahlen.
Typische Arten von Mehrbedarfen sind:
- Zuschlag für Alleinerziehende abhängig von Anzahl und Alter der Kinder
- Besondere Bedarfe in der Schwangerschaft ab dem dritten Monat bzw. ab der 13. Schwangerschaftswoche
- Mehrbedarf für behinderungsbedingte Aufwendungen oder Hilfsmittel
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, z. B. bei bestimmten Erkrankungen oder für Säuglinge/Kinder
- Bestimmte Pflege- oder Betreuungskosten
Gesetzliche Grundlagen, Fachartikel zu diesem Thema und Antragsformulare findest Du in den nachfolgenden Links.
Gesetz:
- 21 SGB 2 - Mehrbedarfe - dejure.org
- 21 SGB 2 - Mehrbedarfe - gesetze-im-internet.de
- 21 SGB 2 - Mehrbedarfe - sozialgesetzbuch-sgb.de
Informationen:
- Bürgergeld Mehrbedarf - buergergeld.org
- Bürgergeld Mehrbedarf, Alleinerziehende - buergergeld.org
- Mehrbedarf für Alleinerziehende - arbeitslosenselbsthilfe.org
- Mehrbedarf für Alleinerziehende - buerger-geld.org
- Bürgergeld Mehrbedarf - buergergeld.org
- Bürgergeld Mehrbedarf - bmas.de
Antrag: beim Jobcenter
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