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Förderungen und Unterstützungen

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Mehrbedarf

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Mehrbedarf beim Bürgergeld ist ein gesetzlich geregelter Zuschuss zusätzlich zum Regelbedarf für besondere, regelmäßig wiederkehrende Kosten, die der Regelsatz nicht abdeckt. Dies ist in § 21 Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Die Leistung wird auf Antrag gewährt und ist zusätzlich zum Regelsatz zu zahlen.

Typische Arten von Mehrbedarfen sind:

  • Zuschlag für Alleinerziehende abhängig von Anzahl und Alter der Kinder
  • Besondere Bedarfe in der Schwangerschaft ab dem dritten Monat bzw. ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Mehrbedarf für behinderungsbedingte Aufwendungen oder Hilfsmittel
  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, z. B. bei bestimmten Erkrankungen oder für Säuglinge/Kinder
  • Bestimmte Pflege- oder Betreuungskosten

Gesetzliche Grundlagen, Fachartikel zu diesem Thema und Antragsformulare findest Du in den nachfolgenden Links.