Sonderbedarf
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Als Sonderbedarf beim Bürgergeld werden einmalige oder außergewöhnliche Bedarfe betrachtet, die nicht durch den Regelbedarf gedeckt werden. Diese werden gesondert übernommen, meist als Geldleistung, in bestimmten Fällen als Sachleistung oder auch als Darlehen.
Typische Arten von Sonderbedarfen sind:
- Erstausstattung für ein neugeborenes Kind
- Erstausstattung einer Wohnung nach Auszug oder Umzug
- Mietkaution bei Umzug, häufig als Darlehen gewährt
- Übernahme von Stromschulden oder akuten Energieengpässen, wenn sonst existenzielle Gefährdung droht
- Waschmaschine oder andere notwendige Haushaltsgeräte, wenn keine andere Möglichkeit besteht
- Beerdigungskosten in engen Grenzen, wenn Angehörige nicht zahlen können
- Unabweisbare medizinische Aufwendungen
- In Ausnahmefällen: Kosten für Umgangsrecht oder notwendige Rechts- und Verfahrenskosten
Gesetzliche Grundlagen, Fachartikel zu diesem Thema und Antragsformulare findest Du in den nachfolgenden Links.
Gesetz:
- 24 SGB 2 - Abweichende Erbringung von Leistungen - dejure.org
- 24 SGB 2 - Abweichende Erbringung von Leistungen - gesetze-im-internet.de
- 24 SGB 2 - Abweichende Erbringung von Leistungen - sozialgesetzbuch-sgb.de
Informationen:
- Erstausstattung - arbeitslosenselbsthilfe.org
- Wohnung Erstausstattung – arbeitslosenselbsthilfe.org
- Erstausstattung Schwangerschaft und Baby - buergergeld-zahlung.de
- Bürgergeld, Sonderbedarf - arbeitslosenselbsthilfe.org
- Bürgergelddarlehen - buergergeld.org
Antrag: formlos beim Jobcenter
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